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Ihre Anlage ist auf 5 Jahre gesperrt, außer bei vorzeitiger Aufhebung der Sperrfrist.

Nähere Informationen zu den Fällen einer vorzeitigen Aufhebung der Sperrfrist


Das Gesetz sieht mehrere Fälle für eine vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist vor. Diese sind in der Broschüre, die Sie erhalten haben, beschrieben und können auch auf dieser Website abgerufen werden.
Sie können die Aufhebung der Sperrfrist so oft nutzen, wie ein entsprechendes Ereignis eintritt.


Einige Punkte, auf die zu achten ist:

Sie können die vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist Ihrer Anlage nur dann beantragen, wenn das Ereignis, das die Aufhebung rechtfertigt, NACH der Kapitalerhöhung, d.h. nach dem 19. Mai 2026 eintritt und nicht gleich nach dem Ende der Zeichnungsperiode, da es sich dabei nur um die administrative Bearbeitung der Anträge handelt.

Achten Sie auch auf die Fristen für bestimmte Aufhebungsgründe. Der Antrag ist zusammen mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ereignis einzureichen!